Ratgeber: Denkmalpflege und Heimatschutz bei Umbau eines alten Hauses

Denkmalpflege

Diese ist eine staatliche Institution, die den Schutz kunst- und kulturhistorischer Objekte bezweckt. Dies können Gebäude, Anlagen oder ganze Siedlungen sein. Die zuständigen Stellen begleiten das Hochbaudepartement bei der Überprüfung der Baueingaben.

Vor Beginn eines Umbauprojektes empfehlen wir unbedingt zu prüfen, ob die fragliche Liegenschaft im "Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte" aufgeführt ist.

Heimatschutz

Dieser Ausdruck wird für private Organisationen verwendet, welche sich mit dem Schutz historischer Objekte befassen. Diese Organisationen werden oft über Spenden oder Mitgliederbeiträge finanziert, sind also im Gegensatz zur Denkmalpflege keine staatlichen Institutionen. Jeder Gemeinde des Kantons Zürich ist eine Person für den Denkmalschutz zugeteilt.

Baueingabe

Generell ist es sehr empfehlenswert, schon vor der Baueingabe mit den zuständigen Vertretern von Denkmalpflege und Heimatschutz Kontakt aufzunehmen und den Umbau des Objekts vor Ort zu besprechen. Denn oft ist es so, dass die Vorstellungen der Bauherrschaft und die ersten Ideen des Architekten nicht mit den Vorstellungen dieser Instanzen übereinstimmen. Dies erleben wir bei vielen unserer Projekten; von Beginn an müssen viele Kompromisse gefunden werden.


Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir als Architekten die Wünsche der Bauherrschaft genau verstehen. Je genauer wir diese kennen, desto bessere Argumente können wir gegenüber diesen Behörden finden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Unter unseren Referenzobjekte finden Sie das Bauernhaus im Pfarrain Volketswil. Bei diesem Objekt stehen die Hauptfassade und der Kachelofen unter Heimatschutz. In den ersten Sondierungsgesprächen informierten wir den örtlichen Heimatschutz, dass wir zwei neue grosse Fensterfronten zurückgesetzt zur alten Fassade realisieren möchten. Der Heimatschutz favorisierte hingegen Glasfronten, die mit der Fassade bündig sind, was den gewünschten gedeckten Sitzplatz verunmöglicht hätte.

Nach vielen Gesprächen konnten wir eine Lösung vereinbaren, die beiden Interessen dient: Die neue Struktur mit der Verglasung artikuliert sich hinter der alten Fassade. So bleibt das alte Erscheinungsbild besser erhalten als mit bündigen Glasfronten, und der Bauherr  bekommt den gewünschten Sitzplatz. Win-Win.

Und zu guter Letzt: die Feuerpolizei

Selbst wenn sich Heimatschutz, Denkmalpflege und die Bauherrschaft einig sind, immer zu berücksichtigen sind die feuerpolizeilichen Bestimmungen. Dies führt in vielen Projekten immer wieder zu grossen Interessenkonflikten zwischen historischem Schutz und Sicherheit.

 So möchte der Heimatschutz beispielsweise, dass eine bestehende Holzinnenwand sichtbar bestehen bleibt, während die Feuerpolizei eine Brandmauer aus Backstein wünscht, da die alte Holzwand  einzelne Räume bei Feuer nicht wirkungsvoll trennt. In der Regel setzen sich bei solchen Konflikten die Interessen des Brandschutzes durch.

Leider war dem beim Zunfthaus zur Zimmerleuten in Zürich nicht so. Hier konnte sich die Denkmalpflege für einmal durchsetzen und die Feuerpolizei verzichtete auf die Installation von Brandmelder, die diese wunderschönen Säle veruntstaltet hätten. Das traumhafte alte Haus brannte im November 2007 fast vollständig nieder.

Wir sehen beide Seiten. In unserer Arbeit ist es uns ein besonderes Anliegen, im Sinne der Bauherrschaft einen optimalen Kompromiss zwischen diesen Interessenlagen zu finden.

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